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Buchhaltung · GoBD

Verfahrens­dokumentation
Pendelordner

Der digitale Pendelordner — Belegaufbereitung, Belegablage und DATEV-Zulieferung. Diese Dokumentation beschreibt, wie Belege digital empfangen, aufbereitet, geprüft, den Zahlungen zugeordnet, an die Steuerkanzlei übergeben und aufbewahrt werden.

1.0Version, Stand 1. August 2026
GoBDGrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form
SKR03Kontenrahmen · Ist-Versteuerung · EÜR
8/10Jahre Aufbewahrung: Belege / Bücher

Zweck, Geltungsbereich und Einordnung

Wofür diese Dokumentation gilt — und was das System ausdrücklich nicht ist.

Anbieter und Verantwortung. Ulf Kubisch IT-Beratung · kubisch.consulting · Hermann-Mattern-Promenade 61, 14469 Potsdam · USt-ID DE269570931 · Version 1.0 · Stand 1. August 2026 · Verantwortlich: Ulf Kubisch

Diese Verfahrensdokumentation beschreibt, wie im Unternehmen Ulf Kubisch IT-Beratung mit dem selbst entwickelten System „Pendelordner“ Belege digital empfangen, aufbereitet, geprüft, den Zahlungen zugeordnet, an die Steuerkanzlei übergeben und aufbewahrt werden. Sie orientiert sich an den Anforderungen der GoBD — Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Einordnung: ein Vorsystem, keine Buchhaltung. Der „Pendelordner“ ist — wie sein Namensgeber aus Papier — ein Vorsystem der Finanzbuchhaltung. Er ersetzt keine Finanzbuchhaltung: Die eigentliche Buchführung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Abschlüsse erstellt die beauftragte Steuerkanzlei in DATEV. Das System übernimmt die vorgelagerten Schritte — geordnete Belegablage, inhaltliche Aufbereitung (Vorkontierung), Zahlungszuordnung und die strukturierte Übergabe an die Kanzlei im DATEV-Format.

Steuerliche Rahmenbedingungen

  • Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)
  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Kontenrahmen SKR03

Verantwortlichkeiten

Wer welchen Teil des Verfahrens trägt.

RolleAufgabe
Unternehmer
Ulf Kubisch
Belegbeschaffung, fachliche Prüfung und Freigabe jedes Belegs, Zahlungszuordnung, Auslösen der Übergaben, Aufbewahrung und Datensicherung, Pflege dieser Dokumentation
Steuerkanzlei Finanzbuchhaltung in DATEV auf Basis der übergebenen Buchungsstapel und Belege, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss
System
automatisiert
Belegeingang, KI-gestützte Datenextraktion, Nummernvergabe, Plausibilitätsprüfungen, DATEV-Export, Protokollierung
Hinweis zur öffentlichen Fassung. Berater- und Mandantennummer der Steuerkanzlei sind hier nicht ausgewiesen. Sie stehen in der internen Fassung dieser Dokumentation und im System unter Stammdaten.

Systemübersicht

Woraus das System besteht und wo es läuft.

Der „Pendelordner“ ist eine selbst entwickelte Webanwendung (PHP, dateibasiert, ohne externe Datenbank) auf einem gemieteten Webserver. Der Zugriff erfolgt ausschließlich per HTTPS und Passwort-Anmeldung. Automatisierte Dienste sind durch geheime Zugriffstoken geschützt.

KomponenteFunktion
Webanwendung
index.php u. a.
Belegliste, Belegprüfung und Freigabe, Kontoauszug-Zuordnung, Auswertungen, Übergabe-Assistent
Erkennungsdienst
erkennung.php
Liest zyklisch das Beleg-Postfach (IMAP) und den Drive-Scan-Ordner, extrahiert Belegdaten per Claude-KI, legt Belege mit fortlaufender Nummer an
Beleg-Postfach
Gmail
Eingangskanal für elektronisch empfangene Rechnungen (Weiterleitung oder Direktversand)
Google Drive
00_Eingang
Eingangskanal für Handy-Scans von Papierbelegen
Belegarchiv
belegpdf/
Unveränderte Original-PDF-Dateien, Dateiname mit Eingangszeitstempel
Datenhaltung
daten.php
Alle Strukturdaten: Belege, Personenkonten, Perioden, Zuordnungen, Kontoauszüge (CAMT als Original)
DATEV-Export
uebergabe.php
EXTF-Buchungsstapel (Format Kategorie 21, Version 13) und Debitoren/Kreditoren-Stammdaten, Festschreibung aktiviert
Zeitsteuerung
cron-job.org
Stößt den Erkennungsdienst regelmäßig an, token-geschützt

Belegeingang

Auf welchen Wegen Belege ins System kommen — und wie sie identifiziert werden.

  • Elektronische Rechnungen (PDF, einschließlich E-Rechnung und ZUGFeRD) gehen an ein ausschließlich dafür genutztes E-Mail-Postfach.
  • Papierbelege werden zeitnah mit dem iPhone gescannt und im Drive-Ordner 00_Eingang abgelegt. Sammel-Scans mit mehreren Belegen werden im System seitenweise den einzelnen Belegen zugeordnet.
  • Jeder Beleg erhält automatisch eine fortlaufende, eindeutige Belegnummer nach dem Muster B-JJJJ-NNNN und den Eingangszeitstempel. Die Originaldatei wird unverändert im Belegarchiv gespeichert.
Ausgangsrechnungen können nicht manuell erfasst werden. Sie entstehen ausschließlich über die Erkennung aus tatsächlich erstellten und versendeten Rechnungen. Damit ist sichergestellt, dass jede erfasste Ausgangsrechnung auch existiert und versendet wurde.

Aufbereitung: KI-Erkennung und menschliche Prüfung

Was die Maschine vorschlägt — und was ein Mensch entscheidet.

Die KI-Erkennung extrahiert aus jedem Beleg die Stammdaten (Geschäftspartner mit Anschrift und USt-ID, Belegdatum, Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze) und schlägt Sachkonto, Steuerschlüssel und Zahlart vor. Jeder automatisch angelegte Beleg trägt den Status ungeprüft.

Kontrollprinzip: Kein Beleg gelangt ohne persönliche Prüfung in eine Übergabe. Die Freigabe — der Statuswechsel auf geprüft — erfolgt ausschließlich manuell nach Sichtprüfung gegen das Beleg-PDF.

Was das System dabei erzwingt

  • Summengleichheit. Die Positionssummen (netto zuzüglich Steuer) müssen exakt dem Zahlbetrag entsprechen, sonst ist keine Freigabe möglich.
  • Bewirtungsbelege nach § 4 Abs. 5 EStG. Ohne Teilnehmer und Anlass keine Freigabe.
  • Pflichtangaben. Personenkonto und ein Zahlbetrag größer null.
  • Auffälligkeiten aus der Erkennung — etwa Auslandsbeleg oder fehlende Umsatzsteuer — werden als Warnhinweis am Beleg angezeigt, bis sie geprüft sind.

Zahlungszuordnung

Der Abgleich mit dem Bankkonto — Grundlage der Ist-Versteuerung.

  • Die Bank-Kontoauszüge werden monatlich als CAMT.053-Originaldateien importiert und unverändert gespeichert.
  • Jede Kontobewegung wird einem Beleg zugeordnet: automatischer Vorschlag nach Betrag, Datum und Partner, manuelle Bestätigung. Die Verknüpfung setzt den Beleg auf bezahlt und hält die Bankreferenz (AcctSvcrRef) fest.
  • Barzahlungen und privat verauslagte Beträge werden über die Zahlart Bar / Privat verauslagt gekennzeichnet und gegen das Privatkonto (1890) gebucht; PayPal-Zahlungen entsprechend.
Keine stillen Lücken. Kontobewegungen ohne zuordenbaren Beleg werden mit einer Bemerkung versehen und im Begleitschreiben an die Kanzlei offen ausgewiesen — sie werden nicht stillschweigend weggelassen.

Übergabe an die Steuerkanzlei

Wie das Paket entsteht und was es enthält.

Stapelregel. Übergeben wird jeder Beleg, der geprüft UND bezahlt und noch nicht übergeben ist (Ist-Prinzip). Noch unbezahlte Belege verbleiben im System und laufen automatisch in eine spätere Übergabe — unabhängig von Monatsgrenzen.

Inhalt des Übergabepakets

Die Übergabe erzeugt eine ZIP-Datei mit:

  • DATEV-Buchungsstapel (EXTF, Festschreibung aktiviert)
  • Personenkonten-Stammdaten
  • Begleitschreiben als PDF mit Summen- und Saldenaufstellung der übergebenen Belege
  • detaillierter Buchungsliste als PDF
  • allen Beleg-PDFs — der Dateiname beginnt mit der Belegnummer und entspricht damit dem DATEV-Belegfeld 2
  • Ausgangsrechnungen in einem eigenen Ordner
  • Original-Kontoauszügen
  • einer Prüfliste

Prüfliste und Nachvollziehbarkeit

Die Prüfliste dokumentiert je Übergabe: Stapelkennung, Beleganzahl, Summen, Warnungen, fehlende Beleg-Dateien und Besonderheiten — etwa „Eigenbeleg erstellt“, „Seite aus Sammel-Scan herausgetrennt“ oder „Scan für die Übergabe verkleinert“.

Übergebene Belege werden mit Stapelkennung und Status übergeben festgehalten und sind gegen erneute Übergabe gesperrt. Jede Übergabe-ZIP lässt sich anhand der Stapelkennung unverändert erneut erzeugen.

Perioden schließen

Vollständig übergebene Perioden werden geschlossen. Das Schließen ist eine reine Markierung — es werden dabei keine Belege verändert oder gelöscht. Ein Probelauf-Modus erzeugt dieselben Unterlagen mit deutlicher Kennzeichnung, ohne Belege zu markieren.

Eigenbelege

Wenn kein Fremdbeleg vorliegt.

Ist ein Fremdbeleg nicht oder nicht mehr vorhanden, wird ein Eigenbeleg erstellt — Grundsatz aus § 146 AO. Das System erzeugt dafür ein formales Eigenbeleg-PDF mit allen Angaben: Datum, Zahlungsempfänger, Zweck, Betrag, Begründung des fehlenden Belegs und Unterschrift. Es wird der Übergabe beigelegt; in der Prüfliste wird der Beleg ausdrücklich als Eigenbeleg ausgewiesen.

Aus Eigenbelegen wird keine Vorsteuer gezogen.

Korrekturen

Was geändert werden darf — und ab wann nicht mehr.

  • Vor der Freigabe sind Belegdaten frei korrigierbar. Die Originaldatei bleibt dabei stets unverändert.
  • Inhaltliche Abweichungen zwischen Belegbild und Buchung — etwa eine Preisminderung nach Reklamation oder ein offensichtlicher Druckfehler des Kassenterminals — werden im Buchungstext des Belegs dokumentiert, sodass die Abweichung für Kanzlei und Betriebsprüfung nachvollziehbar ist.
  • Doppelt erkannte Belege werden nicht entfernt, sondern mit Begründung auf den Status gelöscht gesetzt — Storno-Prinzip. Die Belegnummer bleibt vergeben und lückenlos nachvollziehbar.
Nach der Übergabe wird nicht mehr geändert. Notwendige Korrekturen laufen als neue Sachverhalte in die nächste Übergabe oder werden mit der Kanzlei abgestimmt.

Unveränderbarkeit, Aufbewahrung und Datensicherung

Wie der Bestand geschützt wird.

  • Original-Belegdateien werden nach dem Eingang nicht verändert. Für die Übergabe-ZIP erzeugte verkleinerte oder seitenweise getrennte Fassungen sind Kopien — das Original bleibt im Belegarchiv.
  • Der DATEV-Buchungsstapel wird mit aktiviertem Festschreibekennzeichen übergeben.
  • Der Erkennungsdienst protokolliert jeden Lauf — Quelle, Datei, Ergebnis — in einer Logdatei.

Aufbewahrungsfristen

UnterlageFrist
Buchungsbelege8 Jahre
Bücher und Abschlüsse10 Jahre

Beginn jeweils mit Schluss des Kalenderjahres. Maßgeblich ist die Abstimmung mit der Kanzlei.

Datensicherung

Nach dem 3-2-1-Prinzip: Live-Server, lokales Abbild auf dem Arbeitsrechner und eine zusätzliche Kopie auf externer Platte oder in der Cloud.

Ergänzend ist ein jährlicher Archiv-Export je Wirtschaftsjahr vorgesehen — alle Original-PDFs, Datenstand, DATEV-Dateien, Kontoauszüge sowie eine SHA-256-Prüfsummenliste als Unveränderbarkeitsnachweis.

Versendete Übergabe-ZIPs werden zusätzlich aufbewahrt. Sie dokumentieren exakt den an die Kanzlei gelieferten Stand.

Internes Kontrollsystem

Die eingebauten Kontrollen und was sie bewirken.

KontrolleWirkung
Manuelle Freigabepflicht je Beleg Kein ungeprüfter Beleg in einer Übergabe
Summenabgleich Positionen = Zahlbetrag Rechnerische Richtigkeit vor Freigabe
Pflichtfelder Bewirtung Abzugsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 5 EStG
Bank-Verknüpfung je Zahlung Vollständigkeit und Zahlungsnachweis nach dem Ist-Prinzip
Ausweis nicht zugeordneter Kontobewegungen Keine stillen Lücken gegenüber der Kanzlei
Prüfliste und Begleitschreiben je Übergabe Nachvollziehbarkeit jedes Übergabepakets
Festschreibung im DATEV-Export Unveränderbarkeit der übergebenen Buchungen
Sperr- und Statuslogik
übergeben, Periode geschlossen
Schutz vor Doppelübergabe und nachträglicher Änderung

Pflege dieser Dokumentation

Wann fortgeschrieben wird — und was sich bisher geändert hat.

Diese Dokumentation wird bei wesentlichen Verfahrensänderungen fortgeschrieben — neue Eingangskanäle, geänderte Übergabelogik, neue Firmen-Instanzen. Änderungen werden mit Datum und Version in der folgenden Tabelle festgehalten.

VersionDatumÄnderung
1.001.08.2026 Ersterstellung unter dem Produktnamen „Pendelordner“ — Stand nach Einführung der DATEV-Übergabe und des Belegart- und Zahlart-Modells
Kein Ersatz für Beratung. Diese Dokumentation wurde nach bestem Wissen erstellt, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Es wird empfohlen, sie der Steuerkanzlei zur Durchsicht vorzulegen.

Verfahrensdokumentation „Pendelordner“ · Version 1.0 · Stand 1. August 2026

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